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Versicherungsschutz für angehende Polizisten

WER HAT ANSPRUCH AUF…

…Beihilfe?

…freie Heilfürsorge?

  • Polizisten sind in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens präsent, sei es im Straßenverkehr, in städtischen Gebieten oder bei inneren Unruhen und Demonstrationen. Die Arbeitsfelder eines Polizisten sind dementsprechend vielfältig, und die damit verbundenen Risiken können je nach Einsatzort variieren. Eine angemessene Absicherung ist daher von größter Bedeutung, und es ist entscheidend, bereits während der Ausbildung die Grundlage dafür zu legen.
  • Wenn ein Beamter oder eine Beamtin aus Gründen wie Krankheit, Unfall oder psychischer Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seinen Dienst auszuüben, erhält er oder sie von seinem Dienstherren ein Ruhegehalt. Dieses liegt jedoch in der Regel deutlich unter der bisherigen Besoldung.

Die Versorgung bei Dienstunfähigkeit hängt vom Beamtenstatus ab.

Polizeibeamter/in auf Widerruf

  • Entlassung aus dem Dienst
  • Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Kein Versorgungsanspruch

Polizeibeamter/in auf Probe

  • Entlassung aus dem Dienst
  • Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Versorgungsanspruch im Falle eines Dienstunfalles
  • Keine weiteren Versrogungsansprüche

Polizeibeamter/in auf Lebenszeit

  • Ruhegehalt vom Staat
  • (Wenn 60 Monate Wartezeit erfüllt sind, ansonsten Siehe Beamt:in auf Probe)

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