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Versicherungsschutz für verbeamtete Lehrkräfte
Mit der aktuellen Regelung zur Verbeamtung in Berlin benötigen verbeamtete Lehrkräfte jetzt eine beihilfekonforme Krankenversicherung. Dies betrifft sowohl bisher angestellte Lehrerinnen und Lehrer als auch neu eingestellte Lehrkräfte in Berlin. Auch diejenigen, die aus anderen Bundesländern übernommen werden, sollten diese Veränderung beachten. Informieren Sie sich rechtzeitig und sorgen Sie für einen lückenlosen Schutz.
BERLIN VERBEAMTET LEHRKRÄFTE WIEDER
Der Senat des Landes Berlin hat die (Wieder-)Verbeamtung von Lehrkräften beschlossen. Dies hat Auswirkungen auf Neueinstellungen, Übernahmen tarifbeschäftigter Lehrkräfte aus anderen Bundesländern und bereits vorhandene tarifbeschäftigte Lehrkräfte des Landes Berlin.
Die Situation
Seit dem Schuljahr 2004/2005 hat das Land Berlin Lehrkräfte an Schulen nicht mehr verbeamtet. Lediglich während der Zeit des Referendariats erfolgte eine Verbeamtung auf Widerruf (Beamtenanwärter).
Nun kehrt das Land Berlin als letztes Bundesland zur Verbeamtung zurück. Denn der bundesweite Kampf um Lehrkräfte macht das nötig.
Folgende Konstellationen ergeben sich daraus:
In ein Beamtenverhältnis versetzt werden ab dem Schuljahr 2022/2023:
- Neueinstellungen nach dem Referendariat tarifbeschäftigte Lehrkräfte des Landes Berlin aus anderen Bundesländern übernommene tarifbeschäftigte Lehrkräfte
- Die ca. 16 000 vorhandenen Lehrkräfte des Landes Berlin sollen sukzessive verbeamtet werden. Sofern die einzelne Lehrkraft dies wünscht Und das bis zu einem Alter von 52 Jahren. Auch ein Wechsel von Lehrkraften aus anderen Bundesländern erscheint wegen der allgemeinen Anziehungskraft Berlins möglich.
- Mit der Verbeamtung haben die Lehrkräfte sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige dann Anspruch auf Beihilfe nach der Behilfeverordnung des Landes Berlin und sind versicherungsfrei in der GKV.
Wir beraten Sie zu den entstehenden Versicherungs- & Versorgungsfragen.
Beihilfekonforme Krankenversicherung
Wie bereits erwähnt, haben Sie als Beamter die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie auf Widerruf, Probe oder bereits auf Lebenszeit verbeamtet sind. Allerdings müssen Sie sich spätestens beim Dienstantritt für einen der beiden Wege entschieden haben – denn Ihr Dienstherr fragt bei der Einstellung ab, wie Sie versichert sind.
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Entscheiden Sie sich als Referendar oder Lehrer für die private Krankenversicherung, erhalten Sie Beihilfe in Höhe von mindestens 50 Prozent. Dabei handelt es sich um eine kostenfreie Leistung Ihres Dienstherrn. Die Beihilfe übernimmt einen bestimmten Teil der Krankheitskosten, wodurch Sie nur für die verbleibenden Beträge eine Krankenversicherung benötigen. Die private Krankenversicherung der DBV ist an Ihren Beihilfeanspruch angepasst. Konkret bedeutet das: Wir zahlen nur einen Teil der Behandlungskosten, was sich in deutlich niedrigeren Beiträgen widerspiegelt.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es dieses System nicht, zudem erhalten Sie hier keine Beihilfe. Entscheiden Sie sich also für die gesetzliche Kasse, müssen Sie Ihre Beiträge in voller Höhe selbst tragen. Damit ist dieser Weg meist der teurere, da Sie in der privaten Krankenversicherung vor allem als junger Referendar oder Lehrer von besonders niedrigen Beiträgen profitieren. Zudem sind die Leistungen der PKV in vielen Bereichen umfassender als die der gesetzlichen Kasse.
Übrigens: An die Krankenversicherung ist immer auch die Pflegepflichtversicherung gekoppelt. Versichern Sie sich gesetzlich, sind Sie automatisch in der gesetzlichen Pflegekasse. Sind Sie hingegen privat versichert, benötigen Sie gleichzeitig eine private Pflegeversicherung. Allerdings unterscheiden sich die Leistungen der privaten Pflegeversicherung im Pflegefall nicht vom gesetzlichen Pendant.
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin empfehlen grundsätzlich einen Vergleich zwischen GKV und PKV. Denn: Bei schweren Vorerkrankungen oder wenn Sie bereits Familie haben, kann die gesetzliche Krankenkasse die bessere Alternative sein. Aus diesem Grund ist es wichtig, beide Möglichkeiten im Hinblick auf Beitrag und Leistung gegenüberzustellen. Lassen Sie sich am besten bei uns beraten!
Dienstunfähigkeitsrente
Auch für Referendare und Lehrer gibt es verschiedene Haftpflichtversicherungen, die teilweise sogar gesetzlich vorgeschrieben sind. Der generelle Zweck einer Haftpflicht ist es, Sie vor Schadenersatzforderungen Dritter zu schützen. Richten Sie einen Schaden an, übernimmt die Haftpflichtversicherung die dadurch entstehenden Kosten. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin geben Ihnen einen Überblick zu den wichtigsten Haftpflichtversicherungen:
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Die private Haftpflicht: Sie ist für alle Berufsgruppen zu empfehlen. Schütten Sie etwa eine Tasse Kaffee über das Notebook eines Freundes, übernimmt die Versicherung die Kosten für das neue Gerät.
Die Kfz-Haftpflicht: Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.
Diensthaftpflichtversicherung
Auch für Referendare und Lehrer gibt es verschiedene Haftpflichtversicherungen, die teilweise sogar gesetzlich vorgeschrieben sind. Der generelle Zweck einer Haftpflicht ist es, Sie vor Schadenersatzforderungen Dritter zu schützen. Richten Sie einen Schaden an, übernimmt die Haftpflichtversicherung die dadurch entstehenden Kosten. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin geben Ihnen einen Überblick zu den wichtigsten Haftpflichtversicherungen:
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Die Diensthaftpflicht: Eine dienstliche Haftpflichtversicherung schützt Sie als Referendar und Lehrer vor dienstlich verursachten Schäden. Werden Sie etwa von den Eltern eines Schülers wegen der Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht verklagt, übernimmt die Diensthaftpflicht die Forderung, sofern sie berechtigt ist. Dasselbe gilt, wenn Sie den Schlüssel für die Schule verlieren und der Dienstherr die Kosten für den Tausch der Schlösser von Ihren einfordert.
Die private Haftpflicht: Sie ist für alle Berufsgruppen zu empfehlen. Schütten Sie etwa eine Tasse Kaffee über das Notebook eines Freundes, übernimmt die Versicherung die Kosten für das neue Gerät.
Die Kfz-Haftpflicht: Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.
Unsere Werte
Warum Sie sich bei uns versichern sollten.
Wir setzen auf klare Werte und geben unser Bestes, um Sie kompetent zu beraten und die passende Versicherung für Sie zu finden. Dabei hilft Uns eine einheitliche Transparenz als Team und für Sie als Dienstleister möglichst schnell und effektiv unsere gemeinsamen Ziele zu erreichen.
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